Die eidgenössische Tierarzneimittelverordnung (TAMV) regelt unter anderem den fachgerechten Einsatz von Tierarzneimitteln.
Die Kontrollbehörde (Veterinäramt Bern) verlangt daher von uns ein Konzept für die Abgabe und Anwendung von antibiotikahaltigen Euterschutzpräparaten.
Wenn Sie Euterschutzpräparate mit Antibiotika beziehen möchten, braucht es vorgängig entweder
den Nachweis einer Mastitisvorgeschichte mit mehr als 150’000 Zellen pro ml oder
das positive Resultat einer bakteriologischen Milchuntersuchung in der aktuellen Laktation
Antibiotikafreie Trockensteller (sogenannte «Versiegler») können weiterhin jederzeit ohne vorgängige Abklärung bezogen werden.
Im Sinne der Transparenz für Konsumenten und Behörden bitten wir Sie um Verständnis und danken Ihnen für Ihre Mitarbeit.
Eggiwil, im November 2021
Samuel und Marianne Balmer